Leserbrief_Fahsel

                       Info’s
In dieser Homepage geht es um das Kriminellen freundliche WEG Gesetz.
So steht im BGB / WEG Gesetz § 49 Abs. 2: 
Der (Haus-) Verwaltung können die Rechtsstreitkosten auferlegt werden, wenn sie den Rechtsstreit zu verantworten hat.
In einem Rechtsstaat würde es sind heißen !!!
Warum muss also bei betrügerischen Wohngeld-Abrechnungen gegen die Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaft (WEG) geklagt werden und nicht gegen die Hausverwaltung, die die Betrügereien begangen hat ?
Sind die Gründe:
1. Schmiergeld-Zahlungen an Polit-Lobbyisten, darunter zahlreiche private Schwarzkittel (Rechtsanwälte !), die die Gesetze machen ? 
2.  An jedem Gerichtsverfahren sind 3 (2 Ra !) Schwarzkittel beteiligt, sollen diese durch die  Gerichtsverfahren viel Geld verdienen können ?

Diese HomePage ist kein CyberMobbing - sie beschäftigt sich mit der traurigen Realität
In Rechtsstaaten heißt Regieren dem Volk dienen - und nicht sich die korrupten Taschen füllen
Die größte Berufsgruppe der Politiker-innen sind (vermutlich private Schwarzkittel) Rechtsanwälte
Das Kriminellen freundliche WEG Gesetz dient nur dazu,
Schwarzkittel zu füttern - Scheiß doch auf den Rechtsstaat !

OWi_Urteil_Ortmann
Hang_vom_Balkon_1_2

So sah es nach dem Abholzen im Jahr 2009 aus - sind das 3 geschädigte (!) Berg-Ahorn ?
In Wirklichkeit wurde auf 570 m² ein Kahlschlag an den Bäumen und Sträucher vorgenommen

Der staatlichen schwarzkittligen Dame Richterin Ortmann war das auch bekannt.
Die staatliche schwarzkittlige Dame Richterin Ortmann sollte zu einem Augenarzt gehen und auch prüfen lassen, ob sie für das Richteramt in einem Rechtsstaat charakterlich geeignet ist - noch besser wäre es natürlich - sie direkt aus dem Amt zu entfernen und sie in Gefängnis zu schicken.

Das Bild oben stammt von einer Wiederholungstat im Jahr 2012, die Baumstümpfe wurden noch einige Zentimeter weiter abgesägt und die inzwischen nachgewachsenen ca. 2 m hohen Sträucher (grüne Wand) wurden wieder vollflächig abgeholzt und anschließend gehäckselt

OWi_K_an_Bude_Widersruch

Dieses Schreiben oben befindet sich in der Akte des OWi-Verfahren, unerlaubtes Abholzen, 
Geschäfts-Nr.  71 OWi-204 Js 1301/09-183/09
Ich frage mich: Was hat der Oberbürgermeister Herr Bude damit zu tun  ? 

Nach diesem Widerspruch wurde das Bußgeld von 5.925,48 € auf 3.000,00 € reduziert, obwohl das Grünflächenamt nach erneuter Überprüfung auf der Bußgeldhöhe bestand.
Die Hausverwaltung wurde nur wegen Fahrlässigkeit verurteilt, obwohl der Richterin Ortmann eine Zeugenaussage vorlag, dass es sich um eine Wiederholungstat handelte.
Ersparnis  2.925,48 €.
Wiederholungstäter handeln nie fahrlässig, sondern immer vorsätzlich ! 
Ob die schwarzkittlige Dame Richterin Ortmann das umsonst getan hat ?
Ja - ja, das billige Ermessen, der staatlichen Schwarzkittel !!!

 

OWi_Bussgeld_Höhe_bleibt_2
OWi_Bussgeld_Höhe_1

Paul Elble
Schlesische Str. 49  (Postanschrift)
40231 Düsseldorf                                                                                                      18.05.2010

 

      Einschreiben 

Paul Elble    Schlesische Str. 49   -   40231 Düsseldorf

Amtsgericht Mönchengladbach
- Richterin Frau Dr. Ortmann -
Hohenzollernstr. 157

41061  Mönchengladbach

 

Geschäfts-Nr.  71 OWi-204 Js 1301/09-183/09

 

Sehr geehrte Richterin Frau Dr. Ortmann,
ich bin Miteigentümer des Hauses – Am Kammerhof 10  in  41199 Mönchengladbach - und somit selbst ein Geschädigter des von der WEG unerlaubten und darüber hinaus gesetzwidrigen Abholzens.

Inzwischen habe ich von Ihrer Entscheidung im o. g. Verfahren erfahren, die ich mit Entsetzen und großer Entrüstung zur Kenntnis genommen habe.
Bei der Eigentümer-Versammlung am 5. November 2009 hat dieser Hausverwalter „Herr“ K. behauptet, dass er nicht wüsste, wer den Grünhang abgeholzt hat und er für jeden Hinweis dankbar wäre, den Schuldigen zu ermitteln, obwohl wir (Frau Führer und ich) ihn bereits mit Einschreibebrief vom 4. Februar 2009 darüber informiert haben, dass es sich um eine unerlaubte Abholzung handelt. Darüber hinaus hatte er bereits im Sommer 2009 Leihgebühren für Geräte der Holzfäller vom WEG Konto bezahlt, wie wir bei der Belegprüfung im April 2010 festgestellt haben. Dieser „Herr“ K. schädigt die WEG und bezahlt die Schädigung auch noch mit dem Geld der Geschädigten – alle Achtung !

Da die grundlos niedergemetzelten Bäume und Sträucher (auch das waren Lebewesen !) sich mit Ihnen nicht in Verbindung setzen können, tue ich das stellvertretend auch in deren Namen.

Frage:
Wie kommen Sie dazu, die absichtliche und somit gezielte Schädigung als fahrlässige Schädigung einzustufen und das Bußgeld für den „armen Millionär“ K., der zusammen mit seinem Sohn ja nur 3 bzw. 4 Firmen besitzt, um ca. die Hälfte zu reduzieren, obwohl das Grünflächenamt nach erneuter Überprüfung der Sachlage die Höhe des Busgeldes als korrekt bezeichnet hat ? Ich gehe davon aus, dass es zur Berechnung des Busgeldes ein Gesetz gibt, nach dem die Höhe zu berechnet ist.
Dieser „Herr“ K. hat nämlich nicht nur geschützte Baumarten niedermetzeln lassen, sondern auch gegen den Vogel-Brutschutz verstoßen – das Sie bei Ihrer Entscheidung übersehen haben (?), da bis in den Mai abgeholzt wurde. Das können Sie am ausgeprägten Grün der gefällten Bäume auf den beiliegenden Bilder unwiderlegbar erkennen. Wie viele Vogelnester bzw. Jungvögel dabei ums Leben kamen, ist nicht feststellbar.
Hätten wir (Frau Führer und ich) nicht beweisen können, wer der Schuldige ist, hätten wir noch das Bußgeld bezahlen müssen. Hätten Sie auch in diesem Fall die Bußgeldhöhe halbiert ? Ich wage das zu bezweifeln !
Sehr irritiert hat mich auch, dass „Herr“ K. bzw. sein Rechtsanwalt in ihrem Widerspruch den Oberbürgermeister Herrn Bude persönlich angesprochen haben. Das lässt bei mir den faden Beigeschmack aufkommen, dass der „Kumpel Bude“ darum gebeten wurde, bei der zuständigen Richterin Einfluss auf den Ausgang des Verfahren zu nehmen, die daraufhin die Busgeldhöhe halbiert hat. Vollständig aufheben konnten Sie es ja nicht, da vermutlich das Grünflächenamt nicht mitgemacht hätte.
Ich jedenfalls würde niemals den Oberbürgermeister direkt ansprechen, da er dafür ohnehin nicht zuständig ist. Aber - ich - weiß ja auch noch was Moral und Anstand ist und halte mich auch daran.
Oder stehen Sie mit der Fauna und Flora auf Kriegsfuß ? Oder wie kommt die Halbierung zustande ?
Dank Ihnen (!) hat sich der Widerspruch für den Umweltschänder K. gelohnt - leider !!!

Dass mein Anfangsverdacht begründet ist, können Sie daran erkennen, dass im Verfahren 11 C 238 / 08 beim Amtsgericht Rheydt der zuständige „Richter“ Eckardt die Akte manipuliert hat (Aussage von unserem Rechtsanwalt), um diesem K ein weiteres mal zum Erfolg zu verhelfen. Daraufhin haben wir dafür gesorgt, dass dieser „Richter“ Eckardt entsorgt wird. Allerdings wurde dieser „Richter“ Eckardt nicht in ein Disziplinarverfahren geschickt – wie es in einem Rechtsstaat üblich wäre - sondern wie in einer Bananenrepublik in Pension verabschiedet !!!   
Dieser „Richter“ Eckardt hatte bereits zuvor bei anderen Verfahren dafür gesorgt, dass der Ausgang zu Gunsten der Hausverwaltung ausging, das ist bewiesen. Offensichtlich hat dieser „Richter“ Eckardt den § 49 BGB / WEG allzu persönlich genommen.
Was meinen Sie, wie teuer wird das billige Ermessen von diesen „Richter“ Eckardt gewesen sein ?

Zum jetzigen Zeitpunkt gehe ich noch nicht davon aus, dass Sie in die Kategorie „nicht korrupter Richter“ Eckardt gehören (die ZPO kennt den Begriff - korrupter Richter - ohnehin nicht, oder habe ich da etwas übersehen ?), sondern dass Sie den Lügen von diesem „Herrn“ K. (der eine ausgeprägte kriminelle Energie hat), aufgesessen sind. Denn die größten Charaktereigenschaften von diesem  „Herrn“ K. sind lügen und betrügen – was gerichtlich bewiesen ist.
Seit 2006 haben wir gegen diesen „Herrn“ K. 6 Gerichtsverfahren geführt, 2 laufen noch und das nächste bahnt sich auch bereits an. Bei einem der Verfahren, hat der Richter (nicht der Eckardt) diesem „Herrn“ K. vorgeworfen, dass sein Fehlverhalten auch von anderen WEG's bekannt ist.  

Ich lege einige Unterlagen / Bilder bei, aus denen Sie erkennen können, dass das Abholzen keineswegs fahrlässig, sondern eine gezielte Aktion war, die sich bis in den Mai hinzog. Denn bereits im Jahr 2007 hat er mit der Abholzung angefangen, wobei wir (Frau Führer und ich) ihn auch damals nur durch Einschalten des Grünflächenamts stoppen konnten. Diese von der WEG unerlaubte Abholzung hat auch die Miteigentümerin HIG GmbH, vertreten durch Herrn W., dem Grünflächenamt sehr eindrucksvoll mitgeteilt. Da Sie mit Sicherheit diese Mitteilung auch kennen, ist Ihre Entscheidung für mich noch unverständlicher !!! 

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir eine plausible Erklärung Ihrer Gründe nennen würden, weshalb Sie das Bußgeld halbiert haben, um meinen Anfangsverdacht zu entkräften. Ob allerdings die niedergemetzelten Bäume, Sträucher und Vögel Verständnis für Ihre Entscheidung haben würden, wage ich zu bezweifeln, nützen würde es ihnen ohnehin nichts mehr.

Das Schreiben Ihrer Entscheidung trägt – Im Namen des Volkes – ich kann Ihnen versichern, in unserem Namen (Führer / Elble) haben Sie nicht geurteilt und im Namen der niedergemetzelten Bäume,  Sträucher und Vögel, die ja auch Lebewesen waren und jetzt tot sind, mit Sicherheit auch nicht !

Sollten Sie die Möglichkeit haben, das Verfahren auf Grund falscher Aussagen (?) von diesem „Herrn“ K. neu aufzunehmen, erwarte ich, dass Sie das auch tun.

Mit unverständlichen Grüßen und in Erwartung bald von Ihnen zu hören

Elble

Anlagen:
-  Bilder der ersten Abholzung vom Sommer 2007
-  Auszug aus dem Versammlungsprotokoll von 21.09.2007
-  warum die Zweige und Äste zurück geschnitten werden sollten 
-  unser Schreiben - unerlaubtes Abholzen an die Hausverwaltung vom 04.02.2009
-  5 Bilder der Abholzung von Januar 2009 – Mai 2009

 

„Richter“  =   in einem Rechtsstaat ist ein Richter -in weder korrupt noch befangen noch begeht er aus anderen niedrigen Beweggründen Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung, sondern verhält sich grundsätzlich korrekt.

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