Info’s In dieser Homepage geht es um das Kriminellen freundliche WEG Gesetz. So steht im BGB / WEG Gesetz § 49 Abs. 2: Der (Haus-) Verwaltung können die Rechtsstreitkosten auferlegt werden, wenn sie den Rechtsstreit zu verantworten hat. In einem Rechtsstaat würde es sind heißen !!! Warum muss also bei betrügerischen Wohngeld-Abrechnungen gegen die Wohnungs-Eigentümer-Gemeinschaft (WEG) geklagt werden und nicht gegen die Hausverwaltung, die die Betrügereien begangen hat ? Sind die Gründe: 1. Schmiergeld-Zahlungen an Polit-Lobbyisten, darunter zahlreiche private Schwarzkittel (Rechtsanwälte !), die die Gesetze machen ? 2. An jedem Gerichtsverfahren sind 3 (2 Ra !) Schwarzkittel beteiligt, sollen diese durch die Gerichtsverfahren viel Geld verdienen können ?
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